DSGVO
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt: DSGVO genannt:
Hinweis zur DSGVO – rechtliche Richtigkeit von Webauftritten (Impressum, Datenschutz)
Am 25. Mai 2018 wird die neue Verordnung für alle Geltung erlangen und dann die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) und auch das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ersetzen.
Die Übergangszeit von 2 Jahren endet damit am 24.05.2018 und gilt für alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind.
Doch auch schon nach der bisherigen Rechtslage benötigen Sie rechtskonforme Datenschutzerklärungen auf Ihrer Webseite und müssen im Impressum Pflichtangaben nach Telemediengesetz angeben.
Für Websitebetreiber, ob Online Shop oder CMS/Blog, Imagesite mit Kontaktanfrageformularen, stellt sich jetzt die Frage, ob bestehende Datenschutzerklärungen angepasst werden müssen?
Ich, denke Ja!
Nun dürfen personenbezogene Daten, wie z.B.: Ihr Name, Adresse, Email, Telefonn., Standortdaten, IP-Adressen, Cookies etc. nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden.
Als Ihre Webagentur kann ich diese rechtliche Überprüfung jedoch nicht für Sie durchführen, da dies eine Rechtsberatung wäre und hierfür ein Anwalt zuständig ist. Für die rechtliche Richtigkeit Ihrer Texte und Ihres Webauftritts sind Sie als Kunde selbst verantwortlich – ich erstelle lediglich aus Ihren Angaben und Texten eine Webseite für Sie. Bei rechtlichen Fehlern der Webseite drohen jedoch Seitenbetreibern oftmals teure Abmahnungen oder Bußgelder. Oftmals sind die notwendigen Pflichtangaben nach Telemediengesetz (Impressum) oder die Datenschutzerklärungen bei Webseiten nicht/oder nicht vollständig auf Webseiten enthalten. Ich würde Ihnen daher raten, dass Sie Ihren Webauftritt anwaltlich überprüfen lassen.
Ich habe mit meinen Anwalt, Herrn Rechtanwalt Markus v. Hohenhau, Fachanwalt für IT-Recht aus Regensburg eine Vereinbarung treffen können, dass dieser Webauftritt meiner Kunden bezüglich Impressum, Datenschutzerklärung und allgemeiner rechtlicher Fehler (ohne Prüfung der AGB oder Shopsystem) zu einen Festpreis von nun: 135.- € zuzügl. 19 % USt (gesamt 160,65 €) anwaltlich prüft. Fehler würden dann gegebenenfalls korrigiert und mitteilt, so dass die Webseiten geänderte werden können.
Sofern Sie Ihre Webseiten bei RA Markus v. Hohenhau überprüfen lassen wollen, können Sie sich direkt an ihn „per Email“ mit der Bitte, um rechtliche Überprüfung Ihrer Webseite wenden (bitte angeben „ADSTYLE Kunde„). Eine Abrechnung erfolgt in diesen Fall direkt mit der Anwaltskanzlei zum vereinbarten Honorar.
(Link zu: http://www.e-anwalt.de/)